Bitte bleiben Sie bei typischen Erkältungssymptomen zu Hause, schränken Sie Kontakte ein und wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Wenn Sie eine an COVID-19 erkrankte Person getroffen haben, könnten Sie sich angesteckt haben.
Für Kontaktpersonen, empfiehlt das RKI regelmäßige Testungen, eine Kontaktreduzierung, ein Symptommonitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2 Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann wird eine freiwillige Quarantäne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall ist außerdem das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.
Bitte begeben Sie sich unverzüglich in eine verpflichtende häusliche Verdachtsquarantäne und vereinbaren Sie einen Termin
für einen PCR-Test bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder in unserem Testzentrum:
Online: https://terminvereinbarung-test-ab.de/
Telefon: 06021 / 394 – 889
E-Mail: terminvergabe-gesundheitsamt@lra-ab.bayern.de
Das bedeutet, treffen Sie sich während der gesamten Zeit der Absonderung nicht mit
anderen Menschen, auch nicht mit Personen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
Benutzen Sie die Küche, das Bad, das Schlafzimmer und andere Gemeinschaftsräume nicht
gleichzeitig, diese Räume sollten gründlich gelüftet werden, nachdem sich die infizierte Person
darin aufgehalten hat. Auch ausreichend immunisierte Haushaltsmitglieder einer mit Corona
infizierten Person sollten die hygienischen Maßgaben einhalten, da auch hier eine Ansteckung
möglich ist. Das bedeutet, treffen Sie sich während der gesamten Zeit der Absonderung nicht mit
anderen Menschen, auch nicht mit Personen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
Benutzen Sie die Küche, das Bad, das Schlafzimmer und andere Gemeinschaftsräume nicht
gleichzeitig, diese Räume sollten gründlich gelüftet werden, nachdem sich die infizierte Person
darin aufgehalten hat. Auch ausreichend immunisierte Haushaltsmitglieder einer mit Corona
infizierten Person sollten die hygienischen Maßgaben einhalten, da auch hier eine Ansteckung
möglich ist.
Die Dauer der verpflichtenden Absonderung beträgt mindestens 5 Tage ab Datum des Testabstrichs.
Voraussetzung zur Beendigung der Isolation ist 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss
die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr
bestehen, maximal aber 10 Tage. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Nach Isolationsende
wird empfohlen, noch für weitere fünf Tage Kontakte zu reduzieren und außerhalb der eigenen
Wohnung eine Maske zu tragen.
Sonderregelung für Corona-Infizierte, die Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung, Obdachlosenunterkünften, Asylunterkünften, Justizvollzugsanstalten oder ambulanten
Pflegediensten sind: Nach Ende der Isolation tritt ein Tätigkeitsverbot in Kraft, welches erst mit einem
negativen Testergebnis (ein durch eine medizinische Fachkraft oder vergleichbare, hierfür geschulte Person
durchgeführter Antigentest oder PCR-Test mit Ct- bzw. Cp-Wert größer 30) beendet werden kann. Das negative
Testergebnis muss bei Wiederaufnahme der Tätigkeit bei dem Betreiber der betreffenden Einrichtung
vorgelegt werden.
Den Online-Fragebogen für positiv getestete Personen finden Sie unter folgendem Link:
https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/fragebogenindexfall/Für Kontaktpersonen empfiehlt das RKI regelmäßige Testungen, eine Kontaktreduzierung, ein Symptommonitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2 Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann wird eine freiwillige Quarantäne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall ist außerdem das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren .
Berufstätige, die nach der Allgemeinverfügung in Absonderung müssen, können dies ihrem Arbeitgeber gegenüber zunächst mit ihrem positiven Testergebnis nachweisen. Wer eine Absonderungsbescheinigung benötigt, erhält diese nach Isolationsende auf Antrag beim Gesundheitsamt. Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Daten an: bescheinigungen@lra-ab.bayern.de
Der Laborbefund bzw. das Testzertifikat mit Ihrem positiven Testergebnis in Verbindung mit dem Personalausweis dient nach Ende der häuslichen Isolierung als Genesenennachweis. Nach § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV gelten Personen als genesen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 3 Monaten erfolgt sein. Unter Vorlage des entsprechenden Laborbefundes bzw. Testzertifikates kann bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in teilnehmenden Apotheken (www.mein-apothekenmanager.de) ein QR-Code für den digitalen Nachweis erstellt werden.
Zuständig für Entschädigungen bei Verdienstausfall ist die Regierung von Unterfranken – Rechtsfragen
Gesundheit und Verbraucherschutz
Ansprechpartner: Infektionsschutz; Beantragung einer Entschädigung bei Verdienstausfall
Telefon: 0931 / 380 – 5103
E-Mail: verdienstausfallcorona@reg-ufr.bayern.de
Internet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/informationen-arbeitnehmerselbstaendige.html#c22335
Erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch Verdienstausfall erleiden, können sich wenden an: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177673/177700/leistung/leistung_62637/index.html
gibt es auf den Internetseiten www.rki.de und www.corona-ab.de
Hilfreiche Merkblätter
Die Allgemeinverfügung Isolation ist hier veröffentlicht: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#AV-Isolation
Online-Terminvergabe für Corona-Tests https://terminvereinbarung-test-ab.de/
Konnte Ihre Frage durch diese Informationen noch nicht ausreichend beantwortet werden,
wenden Sie sich bitte an das
Corona Service Center des Gesundheitsamtes Aschaffenburg:
Telefon: 06021 / 394 – 889
E-Mail: terminvergabe-gesundheitsamt@lra-ab.bayern.de